Swedex GmbH

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Swedex GmbH

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Martina Werner

5.00/5.00

"Sehr gute und freundliche Betreuung…"

Sehr gute und freundliche Betreuung durch Herrn von Reth, schnelle Lieferung, gute Beratung, kompetente Mitarbeiter.

11/02/2025

Büromensch

5.00/5.00

"Sehr nette und hilfreiche Mitarbeiter"

Sehr nette und hilfreiche Mitarbeiter; guter Service

11/02/2025

Angelika Dresel

5.00/5.00

"Wir sind schon sehr lange Kunde bei der…"

Wir sind schon sehr lange Kunde bei der Swedex GmbH und werden immer sehr angenehm und kompetent von Herrn von Reth beraten. Vielen Dank dafür! In der heutigen Zeit ist dieser persönliche Kontakt nicht selbstverständlich, aber umso wichtiger für eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit!
Beraterhaus Kramer in Walldorf

06/02/2025

Jenni Ruß

5.00/5.00

"Wir sind zufrieden"

Wir können swedex nur sehr empfehlen. Super netter Kontakt & alle Fragen werden beantwortet. Die Ware ist ohne Mängel & unsere Mandanten freuen sich. Wir bestellen schon seid mehreren Jahren Wandkalender und können nichts kritisieren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Goßes Danke auch an Andreas von Reth.

05/02/2025

Thorsten S.

5.00/5.00

"Qualität und Zusammenarbeit passen!"

Die Produkte funktionieren, die Qualität stimmt und die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen funktioniert sehr gut!

03/02/2025

Jean Luc prenter

1.00/5.00

"Cool Runners Transporte GmbH ./. Swedex GmbH wegen: untergeschobener Vertrag"

1. Wir haben Ihnen mittlerweile mehr als 120 Vorgänge angezeigt, in denen Kleinunternehmer und mittelständische Gesellschaften von Ihnen in betrügerischer Weise für die Lieferung von Folien, die nie wissentlich bestellt worden waren, zur Zahlung veranlasst werden sollten.

Auch unsere Mandantin war in entsprechender Weise getäuscht worden. Zuletzt behaupteten Sie gegenüber unserer Mandantin einen Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 17.714,85 € gemäß Rechnung nach Anlage 1.

2. Richtigerweise ist schon kein Vertrag zustande gekommen, da mit unserer Mandantin – ebenso wenig wie in den übrigen Fällen der Ihnen angezeigten Betrugsopfer – die essentialia negotii telefonisch nie besprochen worden waren, also weder der Umstand, dass Gegenstand des Telefonats überhaupt eine neue Bestellung sein soll, noch der Einzel- oder gar der Gesamtpreis der abzunehmenden weiteren tausenden Folien.
3. Namens in Auftrag unserer Mandantin fechten wir vorsorglich die Vertragserklärung in Bezug auf die im Anschluss an die erste (wissentliche) Bestellung erfolgte untergeschobene Bestellung wegen Inhalts- bzw. Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) an. Die Folge dieser Anfechtung ist die Nichtigkeit eines etwaigen Vertrags mit Wirkung ex tunc (§ 142 Abs. 2 BGB).

Daneben folgt die Berechtigung zur Anfechtung aus § 123 BGB. Unsere Mandantin wurde von Ihnen arglistig getäuscht. An der Arglist kann kein Zweifel bestehen. Denn wer eine geringe Anzahl an Folien bestellt hat, bestellt nicht kurze Zeit später tausende weitere Folien. Das musste sich jedem Verkäufer aufdrängen (§§ 133, 157 BGB). Es ist offensichtlich, dass das Unterschieben der Bestellung in der Absicht erfolgt ist, unsere Mandantin zu täuschen.

Mit Ihrer Geschäftspraxis machen Sie sich strafbar; eine Zahlung wird keinesfalls erfolgen. Sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, werden wir diesen Vorgang unverzüglich der Staatsanwaltschaft anzeigen. Wie die oben aufgezeigten Parallelverfahren von (juristischen) Personen aus ganz Deutschland und der Schweiz, die sich nicht kennen und nie miteinander Kontakt hatten, belegen, beruht das Unterschieben von Vertragsschlüssen nicht etwa auf unglücklichen Zufällen, sondern folgt einem festen, auf Täuschung angelegtem Vertriebsmuster, wie die vor dem LG Essen anhängigen Gerichtsverfahren zu Tage fördern werden.

4. Neben der Befugnis zur Anfechtung steht unserer Mandantin ein Schadensersatzanspruch zu, gerichtet auf Aufhebung des (unterstellten) Vertrags, den unsere Mandantin mit Ihnen im Anschluss an die bewusste Bestellung geschlossen haben soll. Denn nach der Rechtsprechung kann in Fällen arglistiger Täuschung der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) herangezogen werden, der als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BGH r+s 2011, 178, Rn. 4 f.; OLG Saarbrücken NJW-RR 1989, 1211 (1212); Neuner BGB AT § 41, Rn. 123).

Zugleich liegen bei arglistiger, schädigender Täuschung die Voraussetzungen des § 826 BGB vor (BGH NJW 1974, 1505 (1506).

An der Sittenwidrigkeit kann kein Zweifel mehr bestehen, nachdem Sie inzwischen nachweislich dazu übergegangen sind, sich von Geschädigten den vermeintlichen Anspruch abkaufen zu lassen, wenn im Gegenzug eine auf Social-Media-Portalen hinterlassene negative Bewertung gelöscht werde. So verhält sich nur derjenige, der sehr genau weiß, keinen gerichtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch zu haben (eben weil der vermeintliche Anspruch auf einer Täuschung beruht).

Besonders irritierend ist dabei, dass Sie noch im Mai 2024, wie wir Ihnen bereits angezeigt haben, Ihre Betrugsmasche fortgesetzt haben. Das ist äußerst befremdlich, belegt den Vorsatz und wird in den anhängigen zivilrechtlichen Verfahren vor dem LG Essen vertieft werden müssen.

5. Nach Ihrem ungeheuerlichen Verhalten werden Sie Verständnis dafür haben, dass unsere Mandantin mit Ihnen keine Vertragsbeziehungen mehr unterhalten möchte.

Wir erklären daher auch in Bezug auf den ersten Vertrag, der von der Anfechtungserklärung nicht betroffen ist, den Rücktritt nach § 323 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB aus wichtigem Grund. Wegen des Betrugsversuchs ist es unserer Mandantin nicht zuzumuten, am ursprünglichen Vertrag festzuhalten, nachdem das von Ihnen gelieferte Laminiergerät in Verbindung mit den betreffenden Folien ein in sich geschlossenes System ist, also keine Interoperabilität mit Folien anderer Anbieter existiert.

30/01/2025

Andreas Wilkens

1.00/5.00

"Vorsicht!!! Abzocke"

Vorsicht!!!
Überfreundliche Telefonberatung, mit viel Überzeugungsarbeit durch den Telefonberater, Telefonate werden mitgeschnitten, wenn dann doch kein Bedarf an Gerät und Folien besteht, klingelt das Telefon und ein neuer Berater versucht den vorherigen Berater zu übertrumpfen, in dem er verspricht das Gerät kostenlos zu bekommen, und man könnte sicherlich bei den Folien auch noch etwas machen. Nie bei den Folien irgend etwas bestellen, Ein unseriöses Unternehmen mit dreisten Methoden werden hier kleine Unternehmer oder auf Geschäftsführer übers Ohr gehauen

29/01/2025

Ali Hoballah

1.00/5.00

"Vorsicht Abzocker"

Vorsicht Abzocker

27/01/2025

Steuerkanzlei

5.00/5.00

"Guter Service"

Guter Service, zuverlässige Rückmeldung auf Fragen, freundliche Beratung

20/01/2025

Kunde

5.00/5.00

"Super"

Freundlich, kompetent und prompt

16/01/2025
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