mömax
M.M
"Ich hatte vier Möbelstücke gekauft"
Ich hatte vier Möbelteile gekauft. Jedes einzelne der Möbelstücke hatte verschiedene Macken, die sichtbar waren. Das Unternehmen bot mir sofort an, die Möbel auszutauschen. Da die Möbel bereits aufgebaut waren, haben wir von dieser Variante abgesehen. Mömax hat einen sehr schlechten Kundenservice. Man muss viel Zeit und Nerven mitbringen, wenn man was zu reklamieren hat. Mir hat man dann einen lachhaften Gutschein mit einem sehr geringen Betrag angeboten ! Für mich steht fest, dass ich in diesem Unternehmen nichts mehr einkaufen werde!!!
Elfriede Bernhardt
"Es war alles perfekt"
Es war alles perfekt. Ich bin begeistert. Von der Beratung bis zum Aufbau war alles in kurzer Zeit erledigt. Super, vielen Dank.
Vahid Sho
"Ich habe mein Geld weg geschmissen "
Sehr sehr schlecht. Schlimmste Erfahrung.
Christinchen
"Kundenservice ist eine Katastrophe"
Kundenservice ist eine Katastrophe. Es wurde ein falscher Artikel gesendet den ich zurück geschickt habe, da ich den ja nicht bestellte, so das ich den gleichen Artikel nochmal bekam. Kundenservice habe ich mehrfach nochmals auf einen Retoureschein angeschrieben, es war regelrechtes betteln. Es kam nichts, außer ich solle den Artikel zurück schicken ansonsten stellen man mir diesen in Rechnung. Dieses nennt sich schlicht und weg Nötigung. Nach langen hin und her und mehrfache Beschwerden inkl. der Nötigung was in Rechnung zu stellen für den eigenen zweifachen Fehler, was ich eh belächelt habe wie man was in Rechnung stellen will was nicht bestellt wurde kam der Retoureschein. Sie sollten mal die Damen und Herren ordentlich hinter der Strippe schulen. Gruß von einer Verkäuferin die dem Kunden ins Gesicht schaut!
Jacqueline
"Herd nach 8 Monaten defekt - Unverschämter Kundenservice!"
Nach 8 Monaten ist der Herd meiner Küche kaputt gegangen. Als ich den Kundendienst von Mömax anrief und um eine zeitnahe Lösung bat, speiste mich die Mitarbeiterin, Frau Coskun, einfach nur unverschämt ab.
"Was diskutieren Sie hier herum?“ - Weil ich gefragt habe, ob sich jemand vor den VERMUTETEN 48 Std. bei zurückmelden könne, um mein Anliegen aufzunehmen.
"Wenn´s Ihnen nicht schnell genug geht, fahren Sie halt nach Frankfurt." - Weil sie gebeten habe, freundlicherweise in einer Stunde noch einmal in der Filiale Frankfurt nachzufragen. Angeblich war der Verkäufer meiner Küche nicht im Hause.
Schlussendlich wurde mir der Hörer aufgelegt OHNE eine Lösung. Den Umgang mit meiner Reklamation hätte ich mir hier definitiv anders gewünscht! Hier ist wohl eine Nachschulung für gewisse Mitarbeiter(innen) fällig.
Nachtrag:
Mit der Beratung in der Filiale Frankfurt und meinem Ansprechpartner war ich zu jedem Zeitpunkt rundum zufrieden! Er hat mich nach dem Vorfall umgehend kontaktiert und sich für den Vorfall entschuldigt.
Siggi
"Sie schreiben:"
Sie schreiben:
Sehr geehrter Kunde,
Wir sind uns unserer Pflicht zur Gewährleistung vollends bewusst und bearbeiten Beanstandungen nach diesen Regelungen. Eine Nutzungsgebühr wird nur in gewissen (und berechtigten) Fällen in Rechnung gestellt.
Eigentlich sind Verbraucher nach Käufen gut geschützt: Zwei Jahre lang muss der Händler für das Produkt geradestehen, das er verkauft hat. Händler versuchen aber immer wieder, Kunden um ihre Rechte zu bringen. Das hat eine Auswertung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg von 100 Beratungsfällen ergeben. Dabei stellten die Verbraucherschützer in 92 Fällen einen Verstoß gegen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte fest. Der Händler behauptet dann etwa, der Kunde habe den Defekt selbst verursacht.
Eine häufige Masche der Händler ist es auch, die Verantwortung abzuschieben und zu behaupten, der Hersteller sei bei Defekten zuständig. Das ist falsch! Die gesetzliche Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler. Er hat Ihnen das Produkt verkauft, er muss als Ihr Vertragspartner dafür sorgen, dass es funktioniert.
Noch interessiert der Lieferant, den wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner. Dem Kunden kann es rechtlich vollkommen egal sein, bei wem der Händler seine Waren bezogen hat und was dessen Lieferant zu der Reklamation sagt.
Wenn der Händler dennoch die Gewährleistung verweigert, können Verbraucher rechtliche Schritte einleiten. Eine Möglichkeit ist, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu kontaktieren.
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen.
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB).
Wenn ein Verbraucher Anspruch auf Gewährleistung geltend machen möchte, sollte er sich an den Verkäufer wenden und ihm den Mangel mitteilen. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit, das Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten.
Tritt in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ein Mangel auf, muss der Händler aktiv werden. Die Praxis sieht anders aus, wie eine Umfrage der Verbraucherzentralen von 2018 zeigt. Händler schinden Zeit, schieben die Schuld auf Kund:innen oder Hersteller und nutzen Unwissen aus.
Er kann Nacherfüllung nach § 439 BGB verlangen und dabei grundsätzlich nach seiner Wahl die Reparatur der Sache (=Nachbesserung) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Wenn Sie in der gesetzlichen Gewährleistung ein defektes gegen ein neues Gerät austauschen, darf Ihnen der Händler keine Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2008 (Az: VIII ZR 200/05) als unzulässig verworfen. Bereits zuvor, im April 2008, hatte bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass dies "mit europäischem Recht unvereinbar" sei (Az: C - 404/06).
Seit Dezember 2008 ist das Verbot, Geld für die Nutzung defekter Geräte nach Ersatzlieferung zu verlangen auch im Gesetz festgeschrieben (§ 475 Abs. 3 S. 1 BGB).
Was tun, wenn der Händler die Gewährleistung ablehnt?
In diesem Fall raten wir, die Reklamation schriftlich per Einwurfeinschreiben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen zu formulieren. Betroffene können wahlweise die Reparatur oder einen Ersatz des defekten Produkts fordern. Beseitigt der Verkäufer bis zum Ablauf der Frist den Mangel nicht, so können Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen, auch dies schriftlich zu erklären.
(Texte wurden raus kopiert und eingefügt)
Fazit:
In keiner Antwort aus Ihrem Kundenservice wird dieses beantwortet. Dieses ist belegbar!
Geräte die in 12 Monaten heiß werden und selbst ausgehen gehören dazu!
Dieses hätten Sie machen müssen, statt dieses zu ignorieren und von Rücksendung in jeglicher Form zu sprechen und einer Nutzungsgebühr zu verlangen den dann würden Sie sich dran halten!
Auch bei einer Nacherfüllung dürften Sie in den 24 Monaten keine Nutzungsgebühr verlangen.
Vor Sie von berechtigten Fällen sprechen, tauschen Sie erst mal defekte Ware aus! Gemäß § 434ff. BGB Recht auf Nacherfüllung.
Sie machen kein Gesetz.
Nur aus der XXL Gruppe kommen div. Antworten aus Ihrem Haus.
Ihre damalige Antwort, Menschen machen Fehler als diese Problem gab bei einer Solarlampe nach 3 Monate war für mich OK. Aber nicht nach einem Jahr wieder bei einem Küchengerät.
Die oben genannten Gründe wurden auf Ihre diesmalige Nützungsgebühr nicht weiter mit dem Kundenservice diskutiert, den damals war es zwei Monate ein belangloses hin und her sondern direkt an Info@ und der Betrag sofort erstattet.
Dieses war sicherlich nicht Kulanz, sondern in Form des Recht siehe oben.
Thema beendet. Besten Gruß
Niki M
"Gute Preise und nettes Personal."
Gute Preise und nettes Personal.
Das Möbel hält auch schon seit Jahren.
Ilayda Kurtulus
"Kein Know-how über Umgang mit Kunden"
Ich bin äußerst enttäuscht von meinem letzten Besuch in dieser Filiale (Heidelberg). Nachdem in der Bestellung meiner Mutter Kleinteile für die Montage eines Stuhles gefehlt haben, bin ich extra in die Filiale gefahren, um das Problem zu klären, da ich grad vor Ort war. Dort angekommen, wurde ich von einem Kassierer namens (Herr) Hern/Herm ignoriert, der sich lieber noch kurz mit seinen Kollegen unterhalten hat, obwohl er mich eindeutig gesehen hatte.
Als er sich schließlich um mein Anliegen kümmerte, war seine Redensart durchweg provozierend. Er ließ mich den Vorfall, dass Kleinteile fehlen, bewusst mehrmals schildern, obwohl er es beim ersten Mal verstanden hatte. Dieses Verhalten war äußerst frustrierend und unprofessionell.
Anstatt die Angelegenheit schnell zu klären, hielt er mich unnötig lange auf. Eine Bestellung oder die Abmachung der weiteren Vorgehensweise sollte normalerweise nicht länger als fünf Minuten dauern, doch er zog das Ganze in die Länge. Während eines Telefonats mit dem Lagerleiter verdrehte er zudem meine Worte. Mein Satz „Müssen Sie meine Mutter fragen, sie hat mit dem Kundendienst gesprochen“ wurde von ihm zu „Musst du deine Mutter fragen“ umformuliert, was die Situation noch unangenehmer machte.
Ich hatte diesen Satz nur gesagt, weil ich ihm den Vorfall bereits mehrmals geschildert hatte und meine Mutter mit dem Kundendienst telefoniert hatte. Da ich nicht wusste, was genau besprochen wurde, bot ich danach an, meine Mutter anzurufen. Doch der Kassierer ignorierte dieses Angebot und machte weiter seine „Späße“ am Telefon.
Schließlich kam der Lagerleiter zu uns und besprach mit mir die weitere Vorgehensweise. Er handelte sehr professionell und bat mich zur Seite, um das Problem zu lösen, während Herr Hern/Herm weiterhin provozierte. Dank des Lagerleiters (Herr Jurthe) konnte das Problem schließlich geklärt werden.
Die Ausrede „er macht nur Spaß/ ich mache nur Spaß“ ist keine Entschuldigung für sein Verhalten. Der Herr am Infodesk/an der Kasse muss bei seinen Späßen seine Grenzen kennen und vor allem wissen, wann es genug ist. Dieses Verhalten und die Art und Weise, wie ich behandelt wurde, sind inakzeptabel.
Wir sind gerade mitten im Umzug und haben sehr gerne und sehr oft bei Mömax/XXXLutz eingekauft. Doch aufgrund dieses Vorfalls und des unprofessionellen Verhaltens des Herrn Herns / Herms werden wir in Zukunft Ihre Filiale meiden. Es wäre ratsam, Ihre Mitarbeiter besser zu schulen, um solchen Frust bei Ihren Kunden zu vermeiden.
Wilfried Pastowski
"Kein kundenfreundliches Umtausch- oder Rückgaberecht."
Ich bin ja zu Mömax gegangen, weil ich preiswerte Sachen haben wollte. Der Preis und die Ware ist o.k. Nach dem Bezahlvorgang noch im Kassenbereich habe ich den Kassenzettel kontrolliert, da mir der Betrag zu hoch vorkam. So war es auch. 2 Artikel waren nicht die, die in der Auslage beschrieben waren. Kann sein, dass andere Kunden diese verlagert haben. Obwohl ich sofort reklamierte und auch die Waren getauscht habe, hat mir Mömax den zu viel bezahlten Betrag nicht ausbezahlt. Sondern einen Gutschein gegeben. Ähnlich ist es einem anderen Kunden nach mir gegangen. Deshalb seht genau hin ob die Artikel der Preisauszeichnung entsprechen.
Marsagh PS
"Im Mai 2 Hängeschränke gekauft"
Im Mai 2 Hängeschränke gekauft, direkt bezahlt. 1-2 Wochen hieß es. Nun ein Monat später heißt es, dass es wohl nochmal 2-3 Wochen dauert.
Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich dort nicht eingekauft.
Daher, 2 Sterne. Sollte die Ware zum neu angekündigten Liefertermin tadellos ankommen gebe ich noch einen Stern. Sollte es weitere Probleme geben ziehe ich einen Stern ab.
Edit: Einer von Zwei ist nun angekommen. Karton komplett zerfetzt, jedes einzelne Brett hat abgeplatzte Ecken, aber das ist eher Hermes seine Schuld. Wobei... Wenn man die Sachen richtig einpacken würde... Styropor an den Ecken z.B....
Naja, einmal, nie wieder. Da geb ich lieber paar Euros mehr bei der Konkurrenz aus.
Fazit: KEINE Kaufempfehlung für Mömax
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